Rundverfügung 02/21 und Aufgaben für dauerhaftes Distanzlernen
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (früher Niedersächsische Landesschulbehörde) hat in seiner gestern veröffentlichten Rundverfügung unter anderem folgende verbindliche Weisung verfügt, über die ich Sie hier in Kenntnis setzen möchte:
"2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bei Ausnahmen von der Untersagung des Schulbesuchs
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 7 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht bis zum 14.02.2021 für alle Schuljahrgänge, die von der Untersagung des Schulbesuchs ausgenommen sind, einschließlich des Primarbereichs und unabhängig von einer Inzidenz oder einer Betroffenheit eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Abweichend hiervon darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann."
Für unsere Schulkinder bedeutet das, dass auch in den Pausen und während der Betreuung auf dem Schulhof, die Maske getragen werden muss.
In meiner letzten Meldung hatte ich angekündigt, dass die Materialien bei dauerhaftem Distanzlernen in der Schule abzuholen sind. Das ist noch keine gute Lösung und ich versuche bis morgen Nachmittag, auch hier eine digitale Lösung zu finden.
Die nächste Woche wird organisatorisch und personell eine extreme Herausforderung für uns und es wird an der ein oder anderen Stelle sicherlich etwas "ruckeln". Ab 01.02. wird sich die Lage hoffentlich deutlich entspannen, denn dann werden drei neue Lehrkräfte bzw. Abordnungen an unserer Schule ihren Dienst beginnen.
Wir kriegen das hin ...








