Der Schulvorstand

 

 

Schulvorstand Elternvertreter*innen: 

Frau Kücheknecht
Frau Jurkait

Frau Otte

 

 

 

Vertretungen:

Frau Simpich
Frau Jaenisch
 

Schulvorstand Lehrkräfte
Frau Michaelis
Frau Rabald-Pöplow
Frau Shaw
Frau Seelig (Vorsitzende d. Lehrkräfte)

 

Vertretungspool:
Frau Lutz
Frau Haberkorn-Karst
Frau Krause


Die Elternschaft ist im Schulvorstand mit 4 stimmberechtigten Eltern vertreten, die im Rahmen einer Schul-Eltern-Rats-(SER-)Sitzung für eine Legislaturperiode von 2 Jahren gewählt werden. Um Mitglied im Schulvorstand zu werden, bedarf es keines Amtes innerhalb der Klasse, jeder Elternteil kann sich zur Verfügung stellen. 

 

Nachfolgend sind beispielhaft Aufgaben des Schulvorstands dargestellt:

  1.  Entscheidung über der den Schulen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume Hinweis: Der SchuVo entscheidet über das "Ob". Über das "Wie" und die Durchführung entscheidet das zuständige Gremium.
  2. Entscheidung über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
  3. Entscheidung über Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation.
  4. Entscheidung über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen.
  5. Entscheidung über die Führung einer Eingangsstufe.
  6. Entscheidung über den Vorschlag zur Besetzung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
  7. Entscheidung über die Abgabe der Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens bei Besetzung der Schulleitungsstelle und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter.
  8. Entscheidung über die Ausgestaltung der Stundentafel. Bsp.: Auswahl der Stundentafel und bestimmter fachlicher Schwerpunkte.
  9. Entscheidung über Schulpartnerschaften.
  10. Entscheidung über von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen.
  11. Entscheidung über Anträge zu Schulversuchen.
  12. Entscheidung über Grundsätze für

a.) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (also deren Einsatz),

b.) die Durchführung von Projektwochen (z.B. Zeitpunkt & Dauer),

c.) Werbung und Sponsoring in der Schule,

d.) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG (Schulvorstand entscheidet über Evaluationsverfahren, Schulleitung über Folgerungen und Verbesserungsmaßnahmen).Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.

 

 

Sie sehen, der Schulvorstand bewegt und entscheidet über viele Belange des Schulalltages. 


Interessierte melden sich bitte gerne bei der Vorsitzenden des Schulelternrates.