"Puffertage"

12. 11. 2020

In den letzten Tagen häufen sich Meldungen darüber, dass Schulleitungen zunehmend eigenverantwortlich entscheiden, ob und wann in den Distanzunterricht gewechselt wird. Grundsätzlich ist die Vorgehensweise durch die Landesschulbehörde geregelt und die Entscheidung wird ebenda bzw. im zuständigen Gesundheitsamt getroffen. Dass die Gesundheitsämter mehr und mehr an ihre Belastungsgrenzen stoßen ist bekannt. Auch deshalb haben wir vorbereitend für unsere Schule folgende Regelungen getroffen:

 

  • Sobald wir Kenntnis davon haben, dass der Wechsel in Szenario B angeordnet wurde...
  • wir Kenntnis darüber haben, dass eine Klasse auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne geschickt wird...
  • für eine Lehrkraft Quarantäne angeordnet wurde...

 

findet am nächsten und übernächsten Tag nur eine Notbetreuung und kein Unterricht statt.

Während dieser "Puffertage" organisieren wir dann alles Nötige, damit der Unterricht im Wechselmodell stattfinden kann.

Die Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass diese "Puffertage" nötig sind, um Absprachen mit dem Gesundheitsamt zu treffen.

Für diese kurzfristige Notbetreuung ("Puffertage") muss Ihr Kind nicht angemeldet sein. Wir betreuen dann alle Kinder, die an diesen Tagen in die Schule kommen nach gewohnten Unterrichtszeiten.