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Rundverfügung 12 und Unterricht am Montag, 15.03.21
14.03.2021Mit der Rundverfügung Nr. 12 / 2021 vom 13.03.21 wird auf Grundlage der Inzidenzwerte der Schulbesuch geregelt.
"Maßgeblich für einen Szenarienwechsel von C nach B oder B nach
C ist ab sofort grundsätzlich eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt."
Die weiteren Ausführungen der Rundverfügung regeln die Untersagung von Unterricht in Abhängigkeit von den Inzidenzzahlen.
Ausgenommen von der Untersagung des Unterrichts sind laut dieser Verfügung die Grundschulen. Das bedeutet, Grundschulen bleiben grundsätzlich geöffnet.
(Den genauen Wortlaut können Sie dem Anhang entnehmen)
Am letzten Freitag gab es im dritten Jahrgang mindestens einen Coronaverdachtsfall aufgrund positiver Schnelltests. Ein weiterer Test war negativ. Das kann mit der Ungenauigkeit besagter Schnelltests zusammenhängen. Ein genaues Ergebnis wird es nur durch einen pcr - Test geben. Diese Ergebnisse stehen aber noch aus. Bislang ist also kein Verdachtsfall positiv bestätigt, sodass am Montag der Unterricht, wie gewohnt stattfindet.
Ich weiß, dass die Nachricht zum Wochenende für viel Unsicherheit gesorgt hat. Die Frage, ob Verdachtsfälle kommuniziert werden müssen, ist durchaus berechtigt. Mir ist jedoch eine offene Kommunikation in unserer Schulgemeinschaft sehr wichtig. Nur so können Eltern und das Kollegium umsichtige Entscheidungen treffen. Unwissenheit schützt uns nicht. Mit Achtsamkeit und klugen Entscheidungen in jeder Familie, befinden wir uns aber mindestes auf dem richtigen Weg.
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